Für den Schulbetrieb ab 19.04.2021 gibt es folgende Informationen seitens des MSB:
Regelungen für Schulen ab dem 19. April 2021 | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)
Die wichtigsten Punkte möchte ich an dieser Stelle nennen:
- Die Schülerinnen und Schüler kommen ab dem 19.04.2021 im Wechselmodell in die Schule. Dieses Modell entspricht dem Vorgehen vor den Osterferien.
- Den Stundenplan erhalten Ihre Kinder über IServ.
- Es gilt eine Testpflicht.
- Es werden zwei Tests pro Woche in der Schule unter Aufsicht einer Lehrperson durchgeführt.
- Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
- Der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
- Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
- Bei einem positiven Testergebnis müssen Sie Ihr Kind von der Schule abholen oder durch eine beauftragte Person abholen lassen. Erst nach Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses darf Ihr Kind die Schule wieder besuchen.
Antrag auf Notbetreuung (nur Klassen 5 und 6):
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